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Fundbüro

Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist das Amt Scharmützelsee in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist (z. B. Polizei).


Fundsachen sind verlorene Sachen, die dem Eigentümer abhandengekommen sind, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.

 

Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Eigentümer (Besitzer) haben. Sie sind also nicht herrenlos. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Tragen eines Halsbandes

  • Ohrmarkierungen

  • Kennzeichnung mittels Mikrochip

  • guter Pflegezustand

  • zutrauliches Verhalten

Insbesondere Katzen sind oftmals sogenannte Freigänger oder es handelt sich um freilebende, wilde Tiere. Durch die Inbesitznahme eines Tieres, z. B. durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht die Verantwortung der tierschutzgerechten Betreuung auf den Finder über. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen (Fundanzeige).

 

Fundsachen, die im Fundbüro des Amtes Scharmützelsee abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung, Stand 01.06.2023:

 

Fund-Nr.

Beschreibung der Fundsache

 

Fundort

Datum der

Ablieferung

 

Meldefrist

07-23

Handy 

Marke: Blackview

Bad Saarow

Bushaltestelle Hafen

31.05.2023 30.11.2023
06-23 Schlüsselbund

Petersdorf

Straße: Am See

06.04.2023 05.10.2023
04-23

Fahrrad

Marke Excelsior, Typ Juicy

Farbe: antique white

Bad Saarow

Marienhöhe

28.03.2023 27.09.2023

03-23

Schlüssel (Auto)

Bad Saarow

Pieskower Str.

07.03.2023

06.09.2023

01-23

Schlüssel

Bad Saarow

Ulmenstr./

Am Kurpark

02.02.2023

01.08.2023

44-22

E-Bike

Marke Fischer

Farbe: silber

Neu Golm

Waldgebiet am Schloss

22.12.2022 21.06.2023

 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei dem Fundbüro des Amtes Scharmützelsee geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Aktuelle Veräußerungen finden Sie hier.

 

Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Herausgabe von Fundsachen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokumentes.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt

SG Gewerbe - Fundbüro

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:

 

zur Verfügung.

 

 

Anzuwendende Vorschriften:

§§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB), Fundwesenzuständigkeitsverordnung

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