Fundbüro
Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist das Amt Scharmützelsee in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist (z. B. Polizei).
Fundsachen sind verlorene Sachen, die dem Eigentümer abhandengekommen sind, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.
Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Eigentümer (Besitzer) haben. Sie sind also nicht herrenlos. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren:
-
Tragen eines Halsbandes
-
Ohrmarkierungen
-
Kennzeichnung mittels Mikrochip
-
guter Pflegezustand
-
zutrauliches Verhalten
Insbesondere Katzen sind oftmals sogenannte Freigänger oder es handelt sich um freilebende, wilde Tiere. Durch die Inbesitznahme eines Tieres, z. B. durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht die Verantwortung der tierschutzgerechten Betreuung auf den Finder über. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen (Fundanzeige).
Fundsachen, die im Fundbüro des Amtes Scharmützelsee abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung, Stand 01.06.2023:
Fund-Nr. |
Beschreibung der Fundsache |
Fundort |
Datum der Ablieferung |
Meldefrist |
07-23 |
Handy Marke: Blackview |
Bad Saarow Bushaltestelle Hafen |
31.05.2023 | 30.11.2023 |
06-23 | Schlüsselbund |
Petersdorf Straße: Am See |
06.04.2023 | 05.10.2023 |
04-23 |
Fahrrad Marke Excelsior, Typ Juicy Farbe: antique white |
Bad Saarow Marienhöhe |
28.03.2023 | 27.09.2023 |
03-23 |
Schlüssel (Auto) |
Bad Saarow Pieskower Str. |
07.03.2023 |
06.09.2023 |
01-23 |
Schlüssel |
Bad Saarow Ulmenstr./ Am Kurpark |
02.02.2023 |
01.08.2023 |
44-22 |
E-Bike Marke Fischer Farbe: silber |
Neu Golm Waldgebiet am Schloss |
22.12.2022 | 21.06.2023 |
Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei dem Fundbüro des Amtes Scharmützelsee geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Aktuelle Veräußerungen finden Sie hier.
Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Herausgabe von Fundsachen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokumentes.
Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter
Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SG Gewerbe - Fundbüro
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:
zur Verfügung.
Anzuwendende Vorschriften:
§§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB), Fundwesenzuständigkeitsverordnung