Fundbüro

Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist das Amt Scharmützelsee in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist (z. B. Polizei).


Fundsachen sind verlorene Sachen, die dem Eigentümer abhandengekommen sind, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.

 

Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Eigentümer (Besitzer) haben. Sie sind also nicht herrenlos. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Tragen eines Halsbandes

  • Ohrmarkierungen

  • Kennzeichnung mittels Mikrochip

  • guter Pflegezustand

  • zutrauliches Verhalten

Insbesondere Katzen sind oftmals sogenannte Freigänger oder es handelt sich um freilebende, wilde Tiere. Durch die Inbesitznahme eines Tieres, z. B. durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht die Verantwortung der tierschutzgerechten Betreuung auf den Finder über. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen (Fundanzeige).

 

Fundsachen, die im Fundbüro des Amtes Scharmützelsee abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung, Stand 29.02.2024:

 

Fund-Nr.Beschreibung der Fundsache

 

Fundort

Datum der

Meldung

 

Meldefrist

39-24KfZ Kennzeichen 18cm x 20cmWendisch Rietz12.09.202411.03.2025
40-24Lesebrille Wendisch Rietz12.09.202411.03.2025
41-24Schlüssel (Auto)

Wendisch Rietz/ Glienicke

 

12.09.202411.03.2025
42-24Sonnenbrilleim Amt Scharmützelsee, Bad Saarow12.09.202411.03.2025
43-24Schlüsselbund mit SchlüsselbandBad Saarow/ Erich-Weinert-Platz/ Flammender Scharmützelsee09.09.202408.03.2025
44-24Schlüsselbund Bad Saarow/ Erich-Weinert-Platz/ Flammender Scharmützelsee12.09.202411.03.2025
 1 FundtierNeu Golm 12.09.202411.03.2025
 1 FundtierBad Saarow12.09.202411.03.2025
45-24Mountainbike 24 ZollBad Saarow17.09.202416.03.2025

 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei dem Fundbüro des Amtes Scharmützelsee geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Aktuelle Veräußerungen finden Sie hier.

 

Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Herausgabe von Fundsachen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokumentes.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt

SG Gewerbe - Fundbüro

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:

 

zur Verfügung.

 

 

Anzuwendende Vorschriften:

§§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB), Fundwesenzuständigkeitsverordnung

Kontaktieren Sie uns

Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow

 

icon-phone (033631) 45-141
icon-mail  

 

Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier

Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Veranstaltungen

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