Fundbüro

Für die Bearbeitung von Fundangelegenheiten ist das Amt Scharmützelsee in der Funktion des Fundbüros für die im Amtsgebiet aufgefundenen Sachen zuständig, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist (z. B. Polizei).


Fundsachen sind verlorene Sachen, die dem Eigentümer abhandengekommen sind, ohne dass er die Absicht hatte, das Eigentum an der Sache aufzugeben.

 

Fundtiere sind entwichene Tiere, die einen Eigentümer (Besitzer) haben. Sie sind also nicht herrenlos. Bei der Unterscheidung, ob es sich um ein herrenloses oder um ein verlorenes Tier handelt, können Sie sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Tragen eines Halsbandes

  • Ohrmarkierungen

  • Kennzeichnung mittels Mikrochip

  • guter Pflegezustand

  • zutrauliches Verhalten

Insbesondere Katzen sind oftmals sogenannte Freigänger oder es handelt sich um freilebende, wilde Tiere. Durch die Inbesitznahme eines Tieres, z. B. durch Anleinen, füttern oder nach Hause mitnehmen, geht die Verantwortung der tierschutzgerechten Betreuung auf den Finder über. Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dies unverzüglich anzuzeigen (Fundanzeige).

 

Fundsachen, die im Fundbüro des Amtes Scharmützelsee abgegeben und bisher nicht abgeholt wurden, finden Sie in der nachfolgenden Bekanntmachung, Stand 29.02.2024:

 

Fund-Nr.Beschreibung der Fundsache

 

Fundort

Datum der

Meldung

 

Meldefrist

08-24RuderbootWendisch Rietz28.02.202427.08.2024
02-24Hörgerät

Glubigsee

Wendisch Rietz

05.01.202404.07.2024
31-23Schlüssel (Auto)

Reichenwalde

Alt Kolpin

07.11.202306.05.2024
29-23Schlüssel (Auto)Bad Saarow07.11.202306.05.2024
27-23SchlüsselbundBad Saarow20.09.202319.03.2024
26-23Schlüsselbund (Auto)

Bad Saarow

Kurpark

19.09.202318.03.2024
23-23

Fahrrad 

Marke: unbekannt

Bezeichnung: City AS 500

Farbe: bordeaux

Bad Saarow

Neue Straße

06.09.202305.03.2024

 

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte in der angegebenen Meldefrist bei dem Fundbüro des Amtes Scharmützelsee geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefrist wird über die Fundsache anderweitig verfügt. Aktuelle Veräußerungen finden Sie hier.

 

Sofern Sie Ihre Rechte an einer oder mehreren Fundsachen geltend machen möchten, ist dies nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Herausgabe von Fundsachen erfolgt nur nach Vorlage geeigneter Eigentumsnachweise und eines Personaldokumentes.

 

Für Rückfragen steht Ihnen das Fundbüro gerne unter

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt

SG Gewerbe - Fundbüro

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:

 

zur Verfügung.

 

 

Anzuwendende Vorschriften:

§§ 965 bis 974 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Brandenburgische Ausführungsbestimmungen zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB), Fundwesenzuständigkeitsverordnung

Kontaktieren Sie uns

Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow

 

icon-phone (033631) 45-141
icon-mail  

 

Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier

Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Veranstaltungen

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