Kita Abenteuerland
Akazienweg 4
15526 Bad Saarow
E-Mail:
Öffnungszeiten:
6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
erweiterte Öffnungszeiten nach Absprache möglich
Kommunaler Träger: Amt Scharmützelsee
Ansprechpartner in der Verwaltung:
Bereich: Kindertagesstätten, Jugendarbeit Raum 22
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Corona-Testkonzept für die Kita Abenteuerland
Informationen zur Beitragsbefreiung für Eltern ab Januar 2021
Informationen und Dokumente zum Download:
- Kita-Satzung des Amtes Scharmützelsee
- Antrag auf einen Platz in einer Kindertagesstätte
- Einkommenserklärung für die Berechnung der Elternbeiträge
- SEPA Lastschriftmandat
Ein Einblick in die pädagogische Arbeit der Kita Abenteuerland:
Unsere Kita besteht seit 1983. Wir können 293 Kinder betreuen.
Seit 2009 ist unsere Arbeit ausgezeichnet mit dem „Deutschen Kindergarten Gütesiegel“.
AKTUELLES
Änderungen können sich im lfd. Jahr ergeben. Bitte die aktuellen Aushänge in der Kita beachten!
Unsere Einrichtung im Bild....
...in Vorbereitung
Ideen und Spiele für unsere Kinder daheim :-)
Spielideen bei uns am Zaun
Ab sofort findet ihr Ideen und Angebote zum Spielen, Singen und Bewegen an unserem Zaun der Kita "Abenteuerland".
Macht ein Foto, informiert auch andere Eltern und dann viel Spaß beim Ausprobieren.
Wir wollen euch auch in dieser Zeit unterstützen.
Das Team der Kita grüßt Alle ganz herzlich
Bleibt gesund!
Wir bleiben für Euch da!
Eure Kita Abenteuerland
Video für Euch zum Mitmachen
Hier könnt Ihr Euch das Video zum Mitmachen für Euch daheim anschauen :-)
Aktuelle Meldungen
Schließtag am 29.06.2022 für Kindereinrichtungen
(22. 03. 2022)Information an alle Eltern/Personenberechtigte der betreuten Kindern in den Kindereinrichtungen in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee
Sehr geehrte Eltern, Personenberechtigte,
das Amt Scharmützelsee, als Träger der Kindereinrichtungen:
Kita / Hort Abenteuerland in Bad Saarow,
Kita Bergzwerge in Bad Saarow,
Kita Dorfspatzen in Langewahl,
Kita Buddelflink in Wendisch Rietz,
legt folgenden Tag als Schließtag in diesen Einrichtungen fest:
29. Juni 2022
Die o.g. Kindereinrichtungen bleiben an diesem Tag geschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Riecke
Amtsdirektor
Allgemeinverfügung zur Regelung des eingeschränkten Regelbetriebes in Kitas
(26. 05. 2020)Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree zur Regelung des eingeschränkten Regelbetriebes in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie vom 26. Mai 2020
Die Kreisverwaltung hat die Details der stufenweisen Öffnung des Kitasytems in einer Allgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree geregelt.
Bitte entnehmen Sie den Text der Allgemeinverfügung vom 26.05.2020 dem Downloadbereich unterhalb der Meldung.
Weiterhin gelangen Sie hier zur aktuellen Pressemitteilung des Landkreises.
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 26.05.2020 zum Kitabetrieb]
Allgemeinverfügung des Landkreises vom 20.04.2020 zum Kita- und Hortbetrieb
(20. 04. 2020)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte nehmen Sie die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen vom 20.04.2020 zur Kenntnis.
Diese Allgemeinverfügung ersetzt die mit Datum vom 16.03.2020 erlassene und mit Datum vom 31.03.2020 sowie 17.04.2020 geänderte Allgemeinverfügung.
Christian Riecke
Amtsdirektor
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 20.04.2020 zum Kitabetrieb]
Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.04.2020 zum Kita- und Hortbetrieb
(17. 04. 2020)Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bitte nehmen Sie die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen vom 17.04.2020 zur Kenntnis.
Diese Allgemeinverfügung ergänzt die mit Datum vom 16.03.2020 erlassene und mit Datum vom 31.03.2020 geänderte Allgemeinverfügung und regelt insbesondere, dass Kindertageseinrichtungen vorerst bis einschließlich 26. April 2020 geschlossen bleiben.
Christian Riecke
Amtsdirektor
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 17.04.2020 zum Kitabetrieb]
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 31.03.2020 zum Kitabetrieb]
[Allgemeinverfügung des Landkreises vom 16.03.2020 zum Kitabetrieb]
Notfallbetreuung in Kitas und Horten: Erweiterung der Beschäftigtenbereiche und der "Ein-Elternregelung"
(31. 03. 2020)Notfallbetreuung in Kitas und Horten durch »Ein-Elternregelung« ausgeweitet, Beschäftigtenbereiche ergänzt
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Corona-Krise dürfen seit dem 18. März 2020 in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Dies regelt die am 16. März 2020 erlassene Allgemeinverfügung für den Landkreis Oder-Spree. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. „Wir brauchen in dieser Situation alle verfügbaren Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich. Aus diesem besonderem Grund hat der Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus der Landesregierung an dieser wichtigen Stelle noch einmal nachgesteuert und per Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte über die Änderung der Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten jetzt informiert“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Wochenende.
Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):
- im Gesundheitsbereich,
- in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
- im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
- der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
- für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.
Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch. Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.
Weiterhin sind die in der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 unter Ziffer 1.2 aufgeführten Beschäftigtenbereiche um folgende Berufsfelder ergänzt worden:
- Medien,
- Veterinärmedizin,
- für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
- Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Alle Anträge sind nach wie vor an das Amt Scharmützelsee zu richten. Die aktualisierten Formulare finden Sie unten im Download-Bereich angefügt.
Christian Riecke
Amtsdirektor
Kita Abenteuerland - Spiel-Ideen bei uns am Zaun
(27. 03. 2020)Hallo Liebe Kinder und Eltern!
Ab sofort findet ihr Ideen und Angebote zum Spielen, Singen und Bewegen an unserem Zaun der Kita "Abenteuerland".
Macht ein Foto, informiert auch andere Eltern und dann viel Spaß beim Ausprobieren.
Wir wollen euch auch in dieser Zeit unterstützen.
Das Team der Kita grüßt Alle ganz herzlich
Bleibt gesund!
Wir bleiben für Euch da!
Eure Kita Abenteuerland
Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung
(24. 03. 2020)Aussetzung der Einziehung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung in den Einrichtungen in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee für den Monat April 2020
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
werte Eltern,
aufgrund der am 16. März 2020 durch den Landkreis Oder-Spree erlassenen Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen wurden die in Trägerschaft des Amtes Scharmützelsee stehenden Kindertagesstätten ab dem 18. März 2020 bis 19. April 2020 für den regulären Betrieb geschlossen.
Ich möchte Sie darüber in Kenntnis setzen, dass ich gemeinsam mit dem Amtsausschussvorsitzenden im Rahmen einer Eilentscheidung beschlossen habe, die im Monat April fällige Zahlung der Elternbeiträge in den kommunalen Einrichtungen auszusetzen.
Sollten die Einrichtungen ab dem 20. April 2020 wieder regulär genutzt werden können, so ist der Nutzungszeitraum vom 20. - 30. April 2020 durch die Zahlung der Elternbeiträge für den Monat März abgegolten.
Von Eltern aus strukturrelevanten Bereichen, deren Kinder ab dem 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 in der Notbetreuung in kommunalen Einrichtungen des Amtes Scharmützelsee betreut werden, wird für den Zeitraum der Notbetreuung kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben.
Christian Riecke
Amtsdirektor
Ergänzender Hinweis:
Bitte zahlen Sie Ihren Elternbeitrag für den Monat März daher wie gewohnt zum Monatsende. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir Ihren Elternbeitrag für März zum Monatsende (31.03.) ab. Vielen Dank!