Information zur Grundsteuerreform

Amt Scharmützelsee, den 02. 03. 2023

Information zur Grundsteuerreform

 

Nach der Abgabe der Grundsteuerwerterklärung erhalten Sie von Ihrem Finanzamt

  • den Grundsteuerwertbescheid und       Stichtag 1.1.2022
  • den Grundsteuermessbescheid             Stichtag 1.1.2025

Beide Bescheide befinden sich in einem Umschlag. Wichtig zu wissen ist, dass diese beiden Bescheide des Finanzamtes keine Zahlungsverpflichtung enthalten und auch nicht Auskunft darüber geben, in welcher Höhe Sie künftig Grundsteuer bei Ihrer Gemeinde zu entrichten haben.

Wie bisher auch, wird Ihnen die Gemeinde – in der sich der Grundbesitz befindet – mit dem Grundsteuerbescheid mitteilen, in welcher Höhe Sie Grundsteuer ab 2025 für das jeweilige Grundstück zu zahlen haben.

Dennoch sind Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid wichtig. Prüfen Sie, ob Sie die Angaben zu Grundstücks- oder Wohnungsgröße oder beispielsweise dem Bodenrichtwert richtig angegeben haben. Sollte ein Fehler wie etwa ein Zahlendreher unterlaufen sein, haben Sie vier Wochen Zeit, beim Finanzamt Einspruch einzulegen. In den genannten Fällen wird das Finanzamt die Änderung der betroffenen Bescheide prüfen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wie wird ermittelt, in welcher Höhe ich ab 2025 Grundsteuer zu zahlen habe?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nach einem dreistufigen Modell:

  1. Auf Grundlage Ihrer Grundsteuerwerterklärung berechnet das Finanzamt den Grundsteuerwert Ihres Grundstücks. Dieser wird durch den Grundsteuerwertbescheid (auf den 1.1.2022) festgestellt.
  2. Auf Grundlage des Grundsteuerwertbescheids berechnet das Finanzamt unter Anwendung einer gesetzlichen festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird durch den Grundsteuermessbescheid (auf den 1.1.2025 )festgesetzt.
  3. Auf Grundlage des Grundsteuermessbescheids berechnet die Gemeinde unter Anwendung eines Hebesatzes die Grundsteuer. Diese wird durch den Grundsteuerbescheid festgesetzt. Erst dieser Grundsteuerbescheid begründet für Sie ab dem 1. Januar 2025 eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Gemeinde. In welcher Höhe die Grundsteuer zu zahlen ist hängt davon ab, welcher Hebesatz durch die Gemeinde festgelegt wird.

 

Die Festlegung eines Hebesatzes erfolgt voraussichtlich erst Ende 2024 nachdem der Gemeinde alle relevanten Daten vorliegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Auskünfte zur neuen Grundsteuer geben können.

Wir bitten Sie daher, von telefonischen Anfragen an die Mitarbeiter der Steuerabteilung abzusehen. Vielen Dank.

 

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