Kurbeitrag

Information zur Änderung des Bundemeldegesetzes und zum Meldeschein

Ab dem 1. Januar 2025 muss der besondere Meldeschein nicht mehr von Übernachtungsgästen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgefüllt werden.

 

Auch künftig sind Beherbergungsbetriebe verpflichtet, ausländische Gäste am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben zu lassen. Ausländische Gäste müssen sich zusätzlich bei der Anmeldung durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokumentes (anerkannter und gültiger Pass oder Passersatz) ausweisen. Der Meldeschein muss 12 Monate vom Beherbergungsbetrieb aufbewahrt und spätestens nach weiteren 3 Monaten vernichtet oder gelöscht werden. 

Diese Meldescheine können u. a. von folgenden Behörden eingesehen werden: Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte sowie Finanzbehörden usw., soweit sie strafverfolgend tätig sind. Auch Meldebehörden haben auf Grundlage landesrechtlicher Regelungen das Recht, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Meldescheine vorlegen zu lassen.

 

Welche Auswirkungen hat das für Sie als Beherbergungsbetrieb:

Für den Kurort Bad Saarow und den Erholungsort Wendisch Rietz ändert sich zunächst nichts weiter. Durch die Kurbeitragssatzungen ergibt sich die rechtliche Grundlage die Angaben auf den Gästekarten weiter abzufragen und einzutragen! 

 

Bitte füllen Sie daher den bisherigen Vordruck –wie gehabt- vollständig aus und übergeben die Durchschläge mit der Kurbeitragsabrechnung an das Amt Scharmützelsee.

 

Die Kurkarte übergeben Sie ebenso an den Kurgast.

 

Im Sinne der Nachhaltigkeit und Kostenminimierung werden die aktuellen Vorlagen erst aufgebraucht. Bitte nutzen Sie diese so lange weiter. Spätestens beim Nachdruck der Kurkarten/Vordrucke werden dort Anpassungen vorgenommen werden.

 

Das Ausfüllen der Vordrucke und Übergeben der Durchschläge ist natürlich nur bei den Vermietern der Fall, welche die manuellen Meldescheine nutzen. Bei den elektronischen Meldescheinen, die über das AVS-Meldescheinsystem laufen, können sich die Vermieter, wie gehabt, an den dort vorgegebenen Feldern beim Anlegen des Meldescheins orientieren. Hier erfolgen dann später wahrscheinlich noch Anpassungen.

 

Für die anderen Orte in der Ferienregion Scharmützelsee und Storkower See gilt die Meldescheinpflicht ab Januar nur noch für ausländische Gäste. 

 

Für Meldescheine gibt es sowohl online als auch im Bürofachhandel Vorlagen die erworben werden können.

Kontaktieren Sie uns

Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow

 

icon-phone (033631) 45-141
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Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier

Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

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