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Gewerbeummeldung


Allgemeine Informationen

Gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) hat derjenige, der 

 

  • den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstellen verlegt,

  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder

  • wenn der Name des Gewerbetreibenden geändert wird 

 

dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen.

 

Die Gewerbeummeldung kann durch Einreichung des vollständig ausgefüllten Formulars vorgenommen werden. Nach Einreichung der Gewerbeanzeige erhalten Sie innerhalb einer Bearbeitungsdauer eine bestätigte Gewerbeummeldung für Ihre Unterlagen auf dem Postweg. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter 

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt

SG Gewerbe

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail: 

 

zur Verfügung.


Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)

  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)

  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 


Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Gewerbeanzeigeformular

  • Nachweis der Identität, ggf. Aufenthaltserlaubnis

  • je nach Rechtsform z. B. notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, Zustimmungserklärungen der Gesellschafter, Handelsregisterauszug

  • je nach Tätigkeit z. B. Erlaubnis, Zuverlässigkeitsunterlagen, Handwerks- oder Gewerbekarte


Gebühren

Für die Gewerbeummeldung entstehen Gebühren in Höhe von 25 Euro. Der Gebührenbescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu. 


Ansprechpartner

Sachgebiet Ordnungsamt

 

Formulare

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