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Gewerbeabmeldung


Allgemeine Informationen

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

 

Die Gewerbeabmeldung kann über die Einreichung des ausgefüllte Formulars vorgenommen werden. Nach Einreichung der Gewerbeanzeige erhalten Sie innerhalb einer Bearbeitungszeit eine bestätigte Gewerbeabmeldung für Ihre Unterlagen auf dem Postweg. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter 

 

Amt Scharmützelsee

Bürgeramt, Ordnungsamt

SG Gewerbe

Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow

Tel. 033631/45 113 │ E-Mail: 

 

zur Verfügung.

 

 


Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung - GewAnzV)

  • Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)

  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO) 


Notwendige Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Gewerbeanzeigeformular

  • Nachweis der Identität, ggf. Aufenthaltserlaubnis


Gebühren

Für die Gewerbeabmeldung entstehen Gebühren in Höhe von 10 Euro. Der Gebührenbescheid geht Ihnen auf dem Postweg zu. 


Ansprechpartner

Sachgebiet Ordnungsamt

 

Formulare

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