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KWU: Mitteilung zur Sammlung von Alttextilien. Schmutzige oder gänzlich zerschlissene Alttextilien gehören weiterhin in den Restmüll.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor, so wie sie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle gilt.

Was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Entsorgung von Alttextilien?

Fakt ist, was bisher bereits gang und gäbe war, gilt weiterhin: noch tragbare Altkleider und Schuhe sind in die Altkleidersammlung zu geben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Scharmützelsee
Mo, 04. August 2025

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