Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) zum 1.1.2026
Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an die Bundeswehr ersatzlos aufgehoben.
Die Meldebehörden sind seitdem gesetzlich verpflichtet, Daten von jungen volljährigen Personen an die Bundeswehr zum Zweck der Information über den Wehrdienst zu übermitteln. Ein individuelles Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung besteht nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.
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