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Ausbruch der Newcastle Disease in einem Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree festgestellt

Im Landkreis Oder-Spree ist in einem Putenmastbestand mit rund 23.000 Tieren die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt worden.

 

Nachdem es in dem Betrieb zu erhöhten Tierverlusten und klinischen Auffälligkeiten gekommen war, wurde das zuständige Veterinäramt des Landkreises umgehend informiert und der Verdacht auf einen Ausbruch der Tierseuche amtlich festgestellt. Durch die zuständigen Behörden wurden Proben entnommen und der abschließende Laborbefund des Friedrich-Löffler-Instituts bestätigte am 20. Februar 2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.

 

Auf Grundlage dieses Ergebnisses sowie der klinischen Befunde vor Ort wurde der Ausbruch der Tierseuche der Kategorie A offiziell festgestellt. Die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Eine entsprechende Tierseuchenverfügung wurde dem betroffenen Tierhalter übergeben.

Darüber hinaus wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die die Einrichtung einer Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand enthält. Diese wird auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree veröffentlicht. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert.

 

Die epidemiologischen Ermittlungen wurden durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises Oder-Spree mit Unterstützung des Tierseuchenbekämpfungsdienstes des Landes Brandenburg eingeleitet.

 

Die Newcastle-Krankheit ist eine weltweit verbreitete Viruserkrankung, die vor allem Geflügel betrifft. Fast alle Vogelarten können infiziert werden. In Deutschland wird das Virus vor allem bei wild lebenden Tauben nachgewiesen. Der letzte Ausbruch beim Hausgeflügel wurde in Brandenburg 1996 festgestellt. Der Verlauf der Erkrankung kann je nach Virusstamm und Tierart unterschiedlich sein. Während Hühner und Puten schwer erkranken können, verläuft eine Infektion bei anderen Geflügelarten wie Enten oder Gänsen teilweise ohne sichtbare Symptome.

Für den Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar. In seltenen Fällen kann es bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren zu vorübergehenden Bindehautreizungen kommen. 

 

Die Newcastle-Krankheit ist gemäß EU-Recht eine Tierseuche der Kategorie A. Das bedeutet, dass bei ihrem Auftreten umgehend Maßnahmen zur Eindämmung und Tilgung ergriffen werden müssen.

 

Der Landkreis informiert fortlaufend über die weitere Entwicklung. Geflügelhalter werden gebeten, die geltenden Schutzmaßnahmen zu beachten.

 


Landkreis Oder-Spree

Pressestelle
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

Tel.: 03366 35-1003
Mobiltelefon: 0151-151 146 19 356
E-Mail:
Web: www.landkreis-oder-spree.de



 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Bad Saarow
Mo, 23. Februar 2026

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