BannerbildBannerbild

Kontakt & Sprechzeiten

[Link]

Fundbüro

[Link]

Stellenausschreibungen

[Link]

Einwohnermeldeamt

[Link]

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt ist eine durch Landesrecht bestimmte Behörde die für melderechtliche Aufgaben aber auch für Passangelegenheiten zuständig ist. Es ist die Aufgabe der Meldebehörde alle Einwohner die in Ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen, im Melderegister zu registrieren. Es, ist also die erste Anlaufstelle für alle Personen, die in eine Gemeinde, Amt oder Stadt ziehen, bzw. innerhalb davon umziehen. Als Meldebehörde erfasst und speichert das Einwohnermeldeamt alle personenbezogenen Daten im amtlichen Melderegister. Personendaten sind neben dem vollständigen Namen zum Beispiel auch die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum oder der Familienstand. 

Öffnungszeiten

Das Einwohnermeldeamt ist am Dienstag, den 18. November 2025, nur eingeschränkt besetzt.
Am Mittwoch, den 19. November 2025, bleibt das Amt geschlossen.

 

Terminvereinbarungen sind von Montag bis Freitag wie folgt möglich:

 

 

Gern können Sie auch am Monat und Mittwoch telefonisch unter 033631-45106 einen Termin vereinbaren

 

Dringendes Anliegen ?

 

Sie benötigen einen vorläufigen Personalausweis, Expressreisepass oder möchten den Verlustanzeige eines Ausweisdokumentes anzeigen?

Hierfür erreichen Sie uns telefonisch von Montag bis Freitag von 08 bis 09 Uhr unter 033631-45222.

 

Bitte beachten Sie, dass diese Nummer ausschließlich für Notfälle gedacht ist.

 

Aktuelle Informationen 

 

  • Erhöhung der Personalausweisgebühren ab 07.02.2026

    Der Gesetzgeber hat bundesweit eine Erhöhung der Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises beschlossen. Grundlage ist die Zustimmung der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) durch den Bundesrat. 

    Neue Gebühr ab dem 07.02.2026:

    Personalausweis Antragsteller ab 24 Jahren 46 €

    Personalausweis Antragsteller unter 24 Jahren 27,60 €

  • Zum 1. Januar 2026 ist das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) gegen die Übermittlung personenbezogener Daten an die Bundeswehr ersatzlos aufgehoben. Die Meldebehörden sind seitdem gesetzlich verpflichtet, Daten von jungen volljährigen Personen an die Bundeswehr zum Zweck der Information über den Wehrdienst zu übermitteln. Ein individuelles Widerspruchsrecht gegen diese Datenübermittlung besteht nicht mehr. Bereits bestehende Übermittlungssperren werden gelöscht.

  • Wichtige Information – nur noch digitale Passfotos für Ausweisdokumente!

    Seit dem 1.August 2025 dürfen zur Beantragung von Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis oder Reisepass) Lichtbilder ausschließlich in digitale biometrischer Form verwendet werden. Die Vorlage gedruckter Passfotos ist nicht mehr zulässig.

    Die erforderlichen digitalen Lichtbilder können Sie direkt bei uns im Einwohnermeldeamt oder durch zertifizierte Fotografen oder Drogerieketten erstellt werden.

    Für Antragstellende in Bad Saarow steht im Büro des Einwohnermeldeamtes ein entsprechendes Aufnahmegerät zur Verfügung. Die Anfertigung des Fotos kann somit unmittelbar im Zuge der Antragstellung erfolgen.

    Hierfür werden Gebühr in Höhe von 6 € erhoben. 

 

An- und Ummeldung einer Wohnung

Jeder Bürger ist per Gesetz verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen sein persönlichen Angaben gegenüber dem für seine Adresse zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden. Hat ein Bürger seine neue Adresse beim neuen Einwohnermeldeamt angemeldet, wird die frühere zuständige Behörde in der Regel über die neue Adresse informiert. Eine Abmeldung beim früheren Amt ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig. Gegenüber der Meldebehörde ist der Mieter verpflichtet, eine Einzugsbestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug in schriftlicher Form vorzulegen. Sie wird vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellt und enthält Angaben des Wohnungsgebers sowie die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen. Beim Auszug ist keine Bestätigung nötig. Hat ein Bürger mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine davon seine Hauptwohnung. Er muss dem Einwohnermeldeamt mitteilen, welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Auch wenn eine Person ins Ausland verzieht, muss sie sich beim Einwohnermeldeamt der letzten deutschen Adresse abmelden.

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden folgende Unterlagen benötigt: 

 

  • Personalausweis, Reisepass, zur Adresse- bzw. Wohnortänderung

  • Einverständniserklärung und Kopie des Personalausweises vom anderen Elternteils, wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt

  • Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch 

  • Wohnungsgeberbestätigung, beim Beziehen einer Mietwohnung 

  • Grundbuchauszug, beim Bezug von Eigentum

 

Gebühren

  • Die An- bzw. Ummeldung erfolgt gebührenfrei.

 

Meldebescheinigung

Formen der Meldebescheinigung

 

Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

 

  • Familienname, Vorname 

  • Geburtsdatum

  • Geburtsort

  • Derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

 

In der erweiterten Meldebescheinigung können darüber hinaus noch aufgenommen werden:

 

  • frühere Namen

  • Ordensname, Künstlername

  • Geburtsort, sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat

  • Geschlecht

  • gesetzliche Vertreter

  • derzeitige Staatsangehörigkeiten

  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft

  • frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat

  • Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland

  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat

  • Angaben zum Ehegatten oder Lebenspartner

  • Angaben zu minderjährigen Kindern

 

Bei persönlicher Vorsprache wird Ihnen die Bescheinigung sofort ausgestellt. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin! 

 

Folgende Unterlagen werden zum Termin benötigt: 

 

  • Personalausweis oder Reisepass

 

Auch besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Meldebescheinigung per Post zugeschickt wird.  

Hierfür senden Sie uns bitte unter eine E-Mail.

 

Bitten teilen Sie uns in Ihrer E-Mail folgende Punkte mit: 

 

  • Name, Vorname, Geburtsdatum sowie eine aktuelle Anschrift

  • Verwendungszweck der Meldebescheinigung 

  • Art der Meldebescheinigung 

 

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 6 € bzw. für soziale Zwecke kostenfrei

 

 

Ausweisdokumente

Nach dem Passgesetz, ist jeder Deutscher dazu verpflichtet ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass und Kinderreisepass) mitzuführen und sich damit über seine Person auszuweisen. Die Beantragung eines Ausweisdokuments kann nur persönlich erfolgen.

 

Ist der Antragsteller jünger als 16 Jahre (Personalausweis) bzw. 18 Jahre (Reisepass), muss mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Beantragung dabei sein und das andere Elternteils sein Einverständnis durch eine Einverständniserklärung erteilen.

 

Hinweis!

 

Wir bitten Sie, rechtzeitig vor Reiseantritt bzw. vor Beginn der Ferien zu prüfen, ob für ihre Kinder Dokumente vorhanden sind sowie diese noch Gültigkeit besitzen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Reisepass oder Personalausweis zur Verfügung.

 

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden folgende Unterlagen benötigt: 

 

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)

  • Ein aktuelles digitales Passfoto bzw. ein QR-Code 

  • Ggf. Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch 

  • Einverständniserklärung

  • Das minderjährige Kind muss bei der Beantragung immer mit anwesend sein. 

  • Der/die anwesende Sorgeberechtigte muss ein Ausweisdokument vorlegen.

 

Gültigkeit der Dokumente

 

Personalausweis:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

  • danach: zehn Jahre

 

Vorläufiger Personalausweis:

  • höchstens drei Monate

 

Reisepass:

  • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

  • ab vollendetem 24. Lebensjahr: zehn Jahre

 

 

 

Wichtige Links und weitere Informationen rund um den Personalausweis:

 

 

Personalausweis Gebühren:

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro

  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro 

 

Reisepass Gebühren:

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,50 Euro

  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 70,00 Euro (ab 01.01.2024)

  • bei Expressverfahren zusätzlich: 32,00 Euro

  • Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich: 22,00 Euro

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro

 

Führungszeugnis

Sie können Ihr Führungszeugnis online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis beziehungsweise einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit AusweisApp2.

 

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffen­den Inhalt des Registers erteilt (gemäß § 30 BZRG). Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur 

 

Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. (siehe § 30 a Abs. 1 BZRG)

Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz dauert in der Regel 1-2 Wochen.

Bei Fragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz. (BfJ - Kontakt)

 

Das Führungszeugnis beantragen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt.

 Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (zum Beispiel Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt.

 

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 13 €

 

 xxx 

 

Anleitung Beantragung Führungszeugnis

BfJ - Service-Center-Führungszeugnis (bund.de)

 

Formulare

 

Einstellungen für mehr Barrierefreiheit

Schrift

Schrift­größe

100%

Kontrast

Kontraste

Inhalts­einstellungen

Barrierefreiheits­erklärung