Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV)
Information – Neue Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV)
Das Land Brandenburg hat eine neue Hundehalteverordnung verabschiedet, die seit dem 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung bringt wichtige Änderungen und Vorschriften mit sich, die alle Hundebesitzer / Hundebesitzerinnen im Bundesland betreffen. Ziel der neuen Regelung ist es, das Zusammenleben von Mensch und Tier sicherer und harmonischer zu gestalten.
Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter?
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Die größte Veränderung ist die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, nun für alle Hunde ab der 8. Woche. Vorher galt diese erst ab einem Gewicht von 20 Kg bzw. einer Widerristhöhe von 40 cm. Die Registrierung/Anzeige ist nun bei allen Hunden gegenüber der Ordnungsbehörde vorzunehmen.
Es gibt nur noch eine Unterteilung in nicht gefährliche Hunde und gefährliche Hunde.
Der Nachweis über die Zuverlässigkeit (max. 3 Monate altes Führungszeugnis) gilt nur noch für gefährliche Hunde.
Ferner gibt es keine Listenhunde mehr, sondern die Einstufung erfolgt zukünftig anhand des Verhaltens. Ein Hund gilt zukünftig als gefährlich, soweit die Prüfung der örtlichen Ordnungsbehörde dies ergibt. Hunde, welche nach altem Recht rein wegen der Rassezugehörigkeit als gefährlich galten, gelten mit Inkrafttreten dieser Verordnung als nicht mehr gefährlich!
Die Grundsätze zur Leinenpflicht und zum Maulkorbzwang sind vergleichbar der alten Regelungen.
Beachten Sie weiterhin die landesweite Pflicht, die durch Hunde verursachten Verunreinigungen zu beseitigen.
Ihr Ordnungsamt
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