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Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
(033631) 45-141
Die Telefonnummern der Mitarbeiter finden Sie hier
Das Standesamt steht Ihnen ausschließlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Ein Gaststättengewerbe betreibt gemäß § 1 Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG), wer gewerbsmäßig zum Verzehr an Ort und Stelle
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) über das unten zur Verfügung stehende Formular anzuzeigen. In dieser Anzeige ist auch anzugeben,
Darüber hinaus ist eine Gewerbeanzeige (Anmeldung) vorzunehmen.
Wenn der Ausschank alkoholischer Getränke im stehenden Gewerbe beabsichtigt ist, hat die zuständige Behörde nach der erstatteten Gewerbeanzeige unverzüglich die Zuverlässigkeit der Anzeigenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck sind zeitgleich mit der Gewerbeanzeige mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:
Die Behörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen oder im Einzelfall von der Vorlage absehen.
Wird bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen nach Bescheinigung der Anzeige eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies unverzüglich der Behörde über die Gewerbeanzeige (Ummeldung) oder durch Nutzung des Online-Dienstes mitzuteilen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gewerbemeldestelle gerne unter
Amt Scharmützelsee
Bürgeramt, Ordnungsamt
SG Gewerbe
Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow
Tel. 033631/45 113 │ E-Mail:
zur Verfügung.
Für die Gewerbeanmeldung entstehen Kosten, die nach Zeitaufwand bemessen werden. Die zu erhebenden Gebühren betragen für
Beim Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die jeweilige Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10 Euro.
Frau Buchs
Raum 23 (033631) 45-113
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17. 10. 2023 bis 20. 12. 2023 - Uhr bis 12:00 Uhr
siehe Anhang